Nachforderung von Rentenversicherungsbeiträgen bei vhs-Dozent/-innen III

An die
Leiter/-innen der Volkshochschulen


Nachforderung von Rentenversicherungsbeiträgen
bei Volkshochschul-Dozent/-innen III

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Anschluss an mein Schreiben vom 29. Mai 2000 kann ich Ihnen mitteilen, dass es bei der BfA die Bereitschaft gibt, vhs-Dozent/-innen die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen aus der Zeit vor dem 01.01.1999 zu erlassen.

Der Erlass stützt sich auf den umseitig abgedruckten § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV, auf den sich die Dozent/-innen berufen sollten. Er setzt voraus, dass die vhs-Dozent/-innen die Rentenversicherungspflicht nicht kannten und ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. Leichte Fahrlässigkeit hindert den Erlass nicht.

Ich gehe davon aus, dass unsere Dozent/-innen in aller Regel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig nicht gezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Hermann Huba
Login für VHS-Mitarbeiter/-innen

Bitte melden Sie sich an, um auf den internen Bereich zuzugreifen.