Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber*innen
Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber*innen
Ein großer Teil der aktuellen Asylbewerber*innen stammt weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote noch aus einem sicheren Herkunftsland. Für diese Gruppe fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Juli 2017 in Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg Kurse zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber*innen („Erstorientierungskurse“). In diesen Kursen erhalten Teilnehmende wesentliche Informationen über das Leben in Deutschland und erwerben gleichzeitig erste Deutschkenntnisse.
Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg hat für seine vhs den Zuschlag für die Durchführung von Erstorientierungskursen für Asylbewerber*innen für die Jahre 2020 bis 2022 erhalten. Für vhs steht ein Kontingent von 36 Kurse pro Jahr zur Verfügung.
Sollten auch Sie Interesse an der Durchführung von Erstorientierungskursen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Vorrangige Zielgruppen (Stand: Februar 2020)
Asylbewerber*innen aus allen Ländern, außer:
Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
• Eritrea
• Syrien
Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsländern“ und EU
• Albanien
• Bosnien
• Herzegowina
• Ghana
• Kosovo
• Mazedonien
• Montenegro
• Senegal
• Serbien
Nachrangige Zielgruppen
Sind darüber hinaus Plätze vorhanden, können auch folgende Personengruppen einen
Erstorientierungskurs besuchen, vorausgesetzt die Teilnahme an einem Integrationskurs
ist (noch) nicht möglich:
Ausländer*innen, die nach § 44 Absatz 4 Satz 2 AufenthG zur Teilnahme an Integra-
tionskursen zugelassen werden können
Anerkannte Asylbewerber*innen (ggf. Eritrea, Syrien mit Zugang zu IK)
Schulpflichtige sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen dürfen nicht an
den Maßnahmen teilnehmen.
Für die Durchführung der Kurse gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen:
Jeder Kurs besteht aus sechs Modulen und max. 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Die Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche soll 25 nicht überschreiten (Vollzeitkurs).
Das Modul „Werte und Zusammenleben“ ist verpflichtend. Der Träger kann für jeden Kurs aus zehn weiteren Modulen (Alltag in Deutschland, Arbeit, Einkaufen, Gesundheit/Medizinische Versorgung, Kindergarten/Schule, Mediennutzung in Deutschland, Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität, Sitten und Gebräuche in Deutschland/Lokale Besonderheiten, Sprechen über sich und andere Personen/Soziale Kontakte sowie Wohnen) fünf auswählen.
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnehmendenzahl je Kurs muss grundsätzlich zwischen 12 und 20 betragen. In Kursen mit spezifischer Ausrichtung/Lokalisierung wird nach einer Genehmigung des BAMFs eine Mindestteilnehmendenzahl von acht Personen ermöglicht.
Ein Wechsel des Wohnortes ist für die Teilnahme unerheblich.
Dokumentation:
Der Kursbesuch ist anhand von Anwesenheitslisten zu dokumentieren. Diese sollten zum 1. jeden Monats beim Volkshochschulverband Baden-Württemberg vorliegen.
Lehrkräfte:
Die im Projekt eingesetzten Lehrkräfte müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zulassung nach § 15 Abs. 1 und 2 Integrationskursverordnung (IntV)
philologischer Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6)
pädagogischer Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6)
alle Personen mit Sprachlehrerfahrungen (mind. 500 UE)
alle Personen mit Zertifikaten/Fortbildungen im DaF/DaZ-Bereich im Umfang von mind. 100 UE
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