Für das Unterrichten in den Berufssprachkursen des BAMF ist für die Lehrkräfte ein Qualifizierungsnachweis erforderlich. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf der Webseite des BAMF.
Zulassungsverfahren
Lehrkräfte, die bestimmte fachliche Qualifikationen vorweisen, haben die Möglichkeit, eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen zu beantragen.
Soweit die Voraussetzungen für eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen nicht gegeben sind, können nach § 15 IntV zugelassene Lehrkräfte eine Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen erst erhalten, wenn sie einen Nachweis über eine abgeschlossene ZQ BSK erbringen.
Bitte stellen Sie vor oder während der ZQ BSK einen Antrag auf erweiterte Zulassung beim BAMF.
Ausnahmeregelung
Sobald eine nach § 15 IntV zugelassene Lehrkraft an der ZQ BSK tatsächlich teilnimmt, erhält sie eine auf 12 Monate befristete individuelle Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Berufssprachkursen. Die Ausnahmegenehmigung muss nicht gesondert beantragt werden. Sie wird vom BAMF ausgestellt und an die Lehrkraft versandt.
Umfang und Inhalte der ZQ BSK
Wir bieten die ZQ BSK in berufsbegleitender Form an. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von circa drei bis vier Monaten mit Veranstaltungen i.d.R. an Wochenenden. Die Qualifizierung setzt sich aus insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE), verteilt auf acht spezifische Module, zusammen. Zusätzlich zu den 80 UE sieht das Lehrgangskonzept modulbegleitende Selbstlern- und Eigenaktivitäten, eine Praxis- und Reflexionsphase (Selbststudium, Hospitation, etc.) sowie die Erstellung eines Portfolios vor.
Lehrkräfte bereiten sich durch Selbstreflexion der Lehrkompetenzen auf die ZQ BSK vor, indem sie ihre Kompetenzen, Stärken und Schwächen als DaF/DaZ-Lehrkraft mittels eines Fragebogens einschätzen. Die Auswertung der Selbstreflexion soll von der Lehrkraft selbst anhand eines Punktesystems vorgenommen werden. Diese Auswertung verbleibt bei der Lehrkraft, bildet jedoch eine wichtige Grundlage für Fragen an die Qualifizierungseinrichtung und für die Vorbereitung auf die Zusatzqualifizierung. Ausführliche Informationen zum Beratungsgespräch erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung zur ZQ BSK.