Wir bieten die ZQ DaZ in der neuen Konzeption mit 140 UE an. An den einzelnen Wahlmodulen können auch bereits zugelassene Lehrkräfte teilnehmen.
Die ZQ DaZ bieten wir in der Regel berufsbegleitend an den Wochenenden über einen Zeitraum von ca. 5-6 Monaten an. Über die Präsenzzeit hinaus sieht das Lehrgangskonzept zusätzlich die Erstellung eines Portfolios sowie lehrgangsbegleitende Eigentätigkeiten vor.
Die Teilnahmegebühr für Lehrgänge beträgt 1.645,00 €, für Wahlpflichtmodule 188,- €. Die Reise- und Verpflegungskosten übernehmen die Teilnehmenden selbst. Das BAMF gewährt eine nachträgliche und an Auflagen geknüpfte Rückerstattung der jeweils oben genannten Gebühren.
Ab dem 01.02.2023 dürfen alle Personen, die durch Bescheid des BAMF auf die Teilnahme an der ZQ DaZ gemäß § 15 IntV verwiesen worden sind, im Rahmen einer Ausnahmeregelung in bis spätestens 30.06.2024 begonnenen Integrationskursabschnitten unterrichten, sofern sie bereits aktuell mit ihrer Teilnahme an der ZQ DaZ oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der „Liste der einschlägig anerkannten DaF/DaZ-Zertifikate“ des BAMF (Hochschulzertifikate und Fortbildungen des Goethe-Instituts) nachweislich begonnen haben.
Vor Aufnahme der Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen ist die aktuelle Teilnahme an der Zusatzqualifizierung von Teilnehmer*innen gegenüber dem BAMF (Ref. 82E) durch Vorlage eines Formulars zu bestätigen. Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sie haben ab Ausstellungsdatum des Zulassungsbescheids 18 Monate Zeit, um die 300 UE als Lehrkraft in einem Integrationskurs zu absolvieren und dadurch die Rückerstattung der gesamten Gebühr vom BAMF zu erhalten.
Zur Rückerstattung: Für Lehrkräfte mit Zulassungsdatum ab 01.02.2023 reicht der Nachweis von 300 UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen innerhalb von 18 Monaten gerechnet ab dem Zulassungsdatum für eine Rückerstattung aus. Darüber hinaus wird diese Regelung auch für folgende, vor dem 01.02.2023 zugelassene Lehrkräfte rückwirkend angewandt: Lehrkräfte, die in der Zeit von 01.07.2021 bis 31.01.2023 zugelassen wurden, können eine Kostenrückerstattung ebenfalls bereits dann beantragen, wenn sie 300 UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen innerhalb von 24 Monaten ab ihrer Zulassung (Datum des Bescheids) nachweisen und nachweislich zum Zeitpunkt der Einreichung des Rückerstattungsantrags aktiv in einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs unterrichten.
Bitte bedenken Sie, dass zusätzlich zu dem 140 UE umfassenden Lehrgang eine Selbstlernphase von 80 UE hinzukommt und Sie in einem Integrationskurs hospitieren sollten. Zu Letzterem ist die Anbindung an einen Kursträger von Vorteil.
Alle inhaltlichen Informationen zum Lehrgang finden Sie in der Konzeption für die Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache.
Uns liegt keine AZAV-Zertifizierung vor. Daher können wir leider keine Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen/Jobcenter entgegennehmen.
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