BAMF Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen

BAMF Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen

Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg ist ein vom BAMF akkreditierter Träger, der die Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen durchführt.

Zulassung:

Informationen zu Kriterien und dem Verfahren der Zulassung finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Kontakt

Olga Grimm

Olga Grimm

Leitung
Stefanie Bretz

Stefanie Bretz

Koordination
Anna Gurova

Anna Gurova

Sachbearbeitung

Allgemeine Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache (ZQ DaZ)

Wir bieten die ZQ DaZ in der neuen Konzeption mit 140 UE an. An den einzelnen Wahlmodulen können auch bereits zugelassene Lehrkräfte teilnehmen.

Die ZQ DaZ bieten wir in der Regel berufsbegleitend an den Wochenenden über einen Zeitraum von ca. 5-6 Monaten an. Über die Präsenzzeit hinaus sieht das Lehrgangskonzept zusätzlich die Erstellung eines Portfolios sowie lehrgangsbegleitende Eigentätigkeiten vor.

Die Teilnahmegebühr für Lehrgänge beträgt 1.645,00 €, für Wahlpflichtmodule 188,- €. Die Reise- und Verpflegungskosten übernehmen die Teilnehmenden selbst. Das BAMF gewährt eine nachträgliche und an Auflagen geknüpfte Rückerstattung der jeweils oben genannten Gebühren.

Ab dem 01.02.2023 dürfen alle Personen, die durch Bescheid des BAMF auf die Teilnahme an der ZQ DaZ gemäß § 15 IntV verwiesen worden sind, im Rahmen einer Ausnahmeregelung in bis spätestens 30.06.2024 begonnenen Integrationskursabschnitten unterrichten, sofern sie bereits aktuell mit ihrer Teilnahme an der ZQ DaZ oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der „Liste der einschlägig anerkannten DaF/DaZ-Zertifikate“ des BAMF (Hochschulzertifikate und Fortbildungen des Goethe-Instituts) nachweislich begonnen haben.
Vor Aufnahme der Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen ist die aktuelle Teilnahme an der Zusatzqualifizierung von Teilnehmer*innen gegenüber dem BAMF (Ref. 82E) durch Vorlage eines Formulars zu bestätigen. Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sie haben ab Ausstellungsdatum des Zulassungsbescheids 18 Monate Zeit, um die 300 UE als Lehrkraft in einem Integrationskurs zu absolvieren und dadurch die Rückerstattung der gesamten Gebühr vom BAMF zu erhalten.

Zur Rückerstattung: Für Lehrkräfte mit Zulassungsdatum ab 01.02.2023 reicht der Nachweis von 300 UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen innerhalb von 18 Monaten gerechnet ab dem Zulassungsdatum für eine Rückerstattung aus. Darüber hinaus wird diese Regelung auch für folgende, vor dem 01.02.2023 zugelassene Lehrkräfte rückwirkend angewandt: Lehrkräfte, die in der Zeit von 01.07.2021 bis 31.01.2023 zugelassen wurden, können eine Kostenrückerstattung ebenfalls bereits dann beantragen, wenn sie 300 UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen innerhalb von 24 Monaten ab ihrer Zulassung (Datum des Bescheids) nachweisen und nachweislich zum Zeitpunkt der Einreichung des Rückerstattungsantrags aktiv in einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs unterrichten.

Bitte bedenken Sie, dass zusätzlich zu dem 140 UE umfassenden Lehrgang eine Selbstlernphase von 80 UE hinzukommt und Sie in einem Integrationskurs hospitieren sollten. Zu Letzterem ist die Anbindung an einen Kursträger von Vorteil.

Alle inhaltlichen Informationen zum Lehrgang finden Sie in der Konzeption für die Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache.

Uns liegt keine AZAV-Zertifizierung vor. Daher können wir leider keine Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen/Jobcenter entgegennehmen.


ZQ DaZ




Medienkompetenz


Fortbildungen im Bereich ZQ DaZ

15. Juli 2023 - 30. Juli 2023 ( 2 Tage) | Start: 10:00 Uhr | Ende: 17:30 Uhr | Online-Fortbildung - bequem von Ihrem Schreibtisch aus
Sprachen

ZQ DaZ - Wahlpflichtmodul Medienkompetenz

Im zweitägigen Modul "Medienkompetenz" beschäftigen wir uns mit den wichtigsten Fragen der virtuellen Unterrichtsgestaltung. ... Zum Kurs
18. November 2023 - 10. Dezember 2023 ( 2 Tage) | Start: 10:00 Uhr | Ende: 17:30 Uhr | Online-Fortbildung - bequem von Ihrem Schreibtisch aus
Sprachen

ZQ DaZ - Wahlpflichtmodul Medienkompetenz

Im zweitägigen Modul "Medienkompetenz" beschäftigen wir uns mit den wichtigsten Fragen der virtuellen Unterrichtsgestaltung. ... Zum Kurs

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung (ZQ Alpha)

Zugelassene Lehrkräfte für Integrationskurse können an einer additiven ZQ Alpha teilnehmen. Wir bieten unverkürzte (80 UE) und verkürzte (40 UE) Lehrgänge an.

Anmeldung:
Vor der Anmeldung ist ein individueller Zulassungsantrag für Alphabetisierungskurse beim BAMF zu stellen. Der jeweilige BAMF-Bescheid sowie ein Nachweis der aktiven Lehrtätigkeit in Integrationskursen (außer für Selbstzahler) ist der Anmeldung beizufügen.
Der Teilnahmebeitrag von 940,00 € für unverkürzte und 470,00 € für verkürzte Lehrgänge wird für aktive Lehrkräfte in Integrationskursen (mind. 300 UE in den letzten 36 Monaten) vom BAMF gefördert.


Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV (ZQ BSK)

Ab 01.07.2022 ist für das Unterrichten in neu beginnenden Berufssprachkursen ein Qualifizierungsnachweis erforderlich.

Anmeldung: 

Der Teilnahmebeitrag von 940,00 € wird vom BAMF gefördert.

Zusätzlich zur Anmeldung über die Homepage reichen Sie uns bitte die Bescheinigung Ihres Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen im Original per Post an folgende Adresse ein:

Volkshochschulverband
Baden-Württemberg
Frau Anna Gurova
Raiffeisenstr. 14
70771 Leinfelden-Echterdingen

Fortbildungen im Bereich ZQ BSK

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